Frage aus dem FAQ
Brauche ich für einen Dachgeschossausbau in Hamburg eine Genehmigung?
Seit 1. Januar 2026 gilt in Hamburg die neue HBauO. Für Ein- und Zweifamilienhäuser im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans reicht eine Genehmigungsfreistellung nach §62 HBauO. Das heißt: Bauvorlage einreichen, einen Monat warten, dann darf gebaut werden. Eine Baugenehmigung ist nicht mehr nötig. Außerhalb von Bebauungsplänen oder bei Gauben kann ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach §61 HBauO erforderlich sein.
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