Frage aus dem FAQ
Wann ist eine Dachgaube in Hamburg genehmigungspflichtig?
Gauben mit mehr als 30 m³ umbauten Raum sind in Hamburg genehmigungspflichtig. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach §61 HBauO geht es in der Regel schneller als im normalen Baugenehmigungsverfahren. Wir übernehmen die Antragstellung für Sie.
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