Frage aus dem FAQ
Was passiert, wenn mein Dachgeschoss den Brandschutz-Anforderungen nicht genügt?
Das Brandschutzrecht schreibt bei DG-Ausbau bestimmte Trennwand- und Rettungsweg-Anforderungen vor. Die neuen Abweichungstatbestände (§69 Abs. 1 Nr. 3 HBauO) ermöglichen im Bestand Ausnahmen, wenn das Vorhaben ansonsten nicht umsetzbar wäre und die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet ist.
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